Lautjagernachweis (\)


Der Lautjagernachweis kann erbracht werden

  1. durch spurlautes Jagen (nur an Fuchs oder Hase) auf der VJP, HZP und VGP oder auf gleich wertigen Prüfungen,
  2. durch lautes Jagen hinter Wild beim Stöbern auf VGP/VPS oder auf gleich wertigen Prüfungen,
  3. durch Zeugnis von zwei Verbandsrichtern über lautes Jagen hinter Wild beim Stöbern, auch anlässlich einer Jagd,
  4. durch spurlautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis.