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Jagd ohne Hund ist Schund
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Härtenachweis (/)

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Die befugte Tötung von Raubwild, wildernden Katzen, Waschbären und  Marderhunden im Rahmen des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers  mit der Schusswaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein     Stück gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der  Schusswaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung.   
 


Wenn eine derartige selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird,  kann für den betreffenden Hund das Leistungszeichen „Härtenachweis“ beim  JGHV registriert werden.
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